AGB für reitunterricht

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Reitunterricht

Allgemein:

Das Rauchen in den Stallungen und in der Reithalle ist untersagt.

Das Füttern der Pferde ist nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt.

Eltern haften für Ihre Kinder.

Der Aufenthalt in den Stallungen und der Reitanlage geschieht auf eigene Gefahr. Es gibt aus Rücksicht auf unsere Tiere keinen Winterdienst, der rutsch- und eisfreie Flächen gewährleistet

Das Mitbringen von Hunden in den Reitbetrieb ist nicht gestattet.

  • §1 Durchführung der Reitstunden

Der Reitunterricht wird – je nach Buchung als Einzel- oder Gruppenunterricht – an den individuell vereinbarten Terminen erteilt. Der Teilnehmer erhält Zugang zum Online-Verwaltungsportal für seine reservierten Reitstunden. So hat der Reitschüler die Möglichkeit seine Reitstunden selbst zu verwalten. Bei Absagen der Reitstunden bis 24 Stunden vor Beginn erhält der Reitschüler ein Guthaben, welches er ab der darauffolgenden Woche in einem Zeitraum von 4 Wochen einlösen kann. Guthaben aus Reitstunden sind, sofern die Unterrichtsart weiterhin angeboten wird, nicht erstattungsfähig.

Reitschüler sind angehalten, circa 30 Minuten vor der Reitstunde auf der Reitanlage zu erscheinen, ihr Pferd vor der Reitstunde zu putzen, zu satteln und sich pünktlich zu Unterrichtsbeginn auf dem Reitplatz oder der Reithalle einzufinden.

  • §2 Ausrüstung des Reiters

Für Minderjährige ist das Tragen eines korrekt verschnallten und passenden Reithelms nach DIN EN 1384 beim Reiten grundsätzlich Pflicht. Erwachsenen wird das Tragen eines Reithelmes empfohlen.

Beim Reiten mit Sattel werden den Knöchel überdeckende Schuhe mit mind. 1 cm Absatz (Stiefel oder Stiefeletten) benötigt, wobei zu beachten ist, dass die Breite des Schuhwerks noch ein leichtes Herausgleiten aus den Steigbügeln ermöglicht (bei Winterboots / -stiefeln teilweise schlecht möglich!).

  • §3 Haftung

Der Reitbetrieb WHAW haftet im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Für persönliches Eigentum der Reitschüler können wir keine Haftung übernehmen.

Den Reitschülern wird der Abschluss einer Unfallversicherung empfohlen.

Schäden, die durch die Pferde während des Reitens im Unterricht an Dritten entstehen, sind durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt.

Sollten durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Reitschülers die Schäden an Dritten nicht abdeckt sein, so ist er selbst haftbar.

Haftbar ist der Reitschüler auch bei Schäden am Tier oder an der Ausrüstung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ein Aufenthalt auf dem Gelände der Reitanlage ist Kindern nur mit einer Aufsichtsperson gestattet.

Nutzt der Reitschüler ein Pflegepferd des Reitbetriebes WHAW, so ist er für sein Handeln selbst verantwortlich und ggf. haftbar zu machen, denn sein Handeln kann weder kontrolliert noch beaufsichtigt werden.

  • §4 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Walsrode

  • §5 Änderung der AGB – salvatorische Klausel

WHAW behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet bzw. übergeben. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen. WHAW wird dem Vertragspartner in der Information über die geänderten Bedingungen auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Stand: 01.10.2018