AGB FÜR reittraining, ausritte, events und urlaub

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für alle Seminare, Praktika, Workshops, Events, Ausritte, Unterrichtseinheiten, Reiturlaube und sonstige Veranstaltungen (allgemein: Leistungen).

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Bitte lesen Sie diese genau durch, damit es zu keinen Unklarheiten kommen kann. Für mündliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

§ 1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich zwischen WHAW und dem/der Schüler/in, dem/der Auszubildenden, Seminar-, Praktikums-, Workshop- oder Veranstaltungsteilnehmer/in oder Reiturlauber/in (im Folgenden allgemein Teilnehmer/in) vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Homepage von WHAW, den Vertragsunterlagen oder in den hierauf bezugnehmenden Angaben in den Ausschreibungen zu den verschiedenen Veranstaltungen. Die auf den Internetseiten www.whaw.de und www.westernreiten-walsrode.de und/oder in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. WHAW behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen zum Inhalt und Ablauf der Leistungen zu erklären, über die die Teilnehmer/innen auf jeden Fall vor Beginn der Leistungen informiert werden. Zudem behält sich WHAW vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen. WHAW ist jedoch bemüht, jede mögliche Änderung im Einvernehmen mit den Teilnehmern vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt.

§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit dem Eingang einer schriftlichen Anmeldung für Veranstaltungen bei WHAW per E-Mail, Brief, Fax oder über die Internetseiten www.whaw.de und www.westernreiten-walsrode.de kommt der Vertrag zwischen diesem und dem/der Teilnehmer/in verbindlich zustande und der/die Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung, bei Reisen eine Buchungsbestätigung sowie diese AGB von WHAW.

WHAW verpflichtet sich alle Angaben in der Anmeldung strikt vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiter zu geben.

§ 3 Bezahlung
Die Kosten für die Veranstaltungen sind auf der Homepage aufgeführt. Für Veranstaltungen gilt vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung: Sofort nach Eingang der Anmeldebestätigung/Rechnung ist die Zahlung des Gesamtreises pro Person und Veranstaltung zu leisten. Erst nach vollständiger Zahlung des Veranstaltungspreis wird eine Platzreservierung wirksam. Etwaige Unterlagen erhält der Teilnehmer nach Zahlungseingang rechtzeitig vor der Veranstaltung. Bei Zahlungsverzug, werden ohne weitere Zahlungsaufforderung die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens behält sich WHAW vor.

§ 4 Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in 
Der/die Teilnehmer/in kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.

Die Stornierungskosten betragen:

  • bis 70 Tage vor Beginn der Leistung: 20 % des Entgelts für die Buchung
  • 69- 40 Tage vor Beginn der Leistung: 30 % des Entgelts für die Buchung
  • 39- 30 Tage vor Beginn der Leistung: 40 % des Entgelts für die Buchung
  • 29- 20 Tage vor Beginn der Leistung: 50 % des Entgelts für die Buchung
  • 19- 15 Tage vor Beginn der Leistung: 65 % des Entgelts für die Buchung
  • bei Rücktritt 14 Tagen vor Beginn der Leistung sowie bei Abbruch der Leistung erfolgt keine Rückerstattung.

Der/die Teilnehmer/in kann bei Nichtteilnahme eine/n Ersatzteilnehmer/in stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der/die Teilnehmer/in und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. WHAW kann dem Wechsel der Person der/des Teilnehmer/in widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

§ 5 Rücktritt durch WHAW

WHAW kann vom Vertrag zurücktreten:

  • Ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 4 AGB, wenn sich der/die Teilnehmer/in vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer/innen gefährdet werden.
  • Wenn davon ausgegangen werden muss, dass der/die Teilnehmer/in das Veranstaltungsziel bzw. Ausbildungsziel nicht erreichen wird.
  • Bis zwei Wochen vor einer Einzelveranstaltung (Seminare, Praktika, Workshops), wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
  • Bei Ausfall des Kursleiters/der Kursleiterin oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.

Im letzten Fall wird möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.

§ 6 Preisänderungen
WHAW ist berechtigt, den Preis für den Workshops/den Ausbildungsgang nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen. Eine nachträgliche Änderung des Veranstaltungspreises/Ausbildungspreises ist nur berechtigt, wenn damit einer Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen Rechnung getragen wird. Die Mitteilung über die Erhöhung des Veranstaltungspreises/Ausbildungspreises ist von WHAW mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises zu versehen. Die Änderung des Veranstaltungspreises/Ausbildungspreises oder eine Änderung einer wesentlichen Leistung der Veranstaltung/der Ausbildung teilt WHAW unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mit. Im Falle einer Erhöhung des Veranstaltungspreises/Ausbildungspreises um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung der Veranstaltung/der Ausbildung kann der/die Teilnehmer/in vom Vertrag zurück treten. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, sein/ihr Recht innerhalb von 10 Tagen nach WHAW Erklärung über die Änderung des Veranstaltungspreises/Ausbildungspreises oder einer Änderung einer wesentlichen Leistung der Veranstaltung/der Ausbildung WHAW gegenüber geltend zu machen.

§ 7 Voraussetzung zur Teilnahme an den Leistungen von WHAW
Die Teilnehmer haben Sorge zu tragen, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für das Pferd und anderen mitgebrachte Tiere bestehen und die Tiere müssen einen aktuellen Impfschutz besitzen (Impfausweis ist bei Bedarf vorzulegen). Führt der/die Teilnehmer/in einen Hund mit sich, so muss er/sie dafür Sorge tragen, dass er/sie die in Niedersachsen erforderlichen Voraussetzungen für das Führen eines Hundes erfüllt.

§ 8 Haftung von WHAW
WHAW haftet, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt, für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt und soweit es sich nicht um vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden handelt, ist die Haftung auf den dreifachen Teilnahmepreis der Leistung beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Tieren herbeigeführt werden.

§9 Mitwirkungspflicht
Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.
Unterläßt es der/die Teilnehmer/in schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 

§10 Gewährleistung
WHAW weist darauf hin, dass Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden können, soweit der/die Teilnehmer/in es nicht schuldhaft unterlassen hat, WHAW einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Wird die Leistung in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so ist der/die Teilnehmer/in zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn der/die Teilnehmer/in WHAW eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder diese von WHAW verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

§11 Verjährung erworbener Guthaben

Guthaben in Form von Wert- und Reitkarten und Gutscheine sind drei Jahre lang gültig (§§195, 199 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt zum Ende eines Jahres. Gezählt wird also erst, nach dem Jahresende in der Gutschein/ Wert- oder Reitkarte gekauft wurde.

§12 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§13 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 14 Vorbehalt von Berichtigungen
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

§ 15 Gerichtsstand
Es gilt als Gerichtsstand für das Mahnverfahren, für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag oder im Zusammenhang damit sowie unter Vollkaufleuten Walsrode (Amtsgericht) als vereinbart.